Seit Februar 2020 müssen wir uns alle mit dem Thema Corona/ Covid 19 auseinandersetzen.
Auch wir als Unternehmen haben uns gefragt wie wir mit der täglichen Situation um gehen sollen und müssen.
Für uns als Handwerksbetrieb haben wir uns vorgenommen und entschieden, unter den geltenden 3G Regeln und Empfehlungen der Handwerkskammer Lübeck sowie der NFE Innung Hamburg, unseren Betrieb weiter hin zu öffnen und werden unsere Aufträge weiter bearbeiten. In besonderen Fällen müssen auch wir natürlich abwiegen ob eine Gefährdung beteiligter Person in Raum stehen! Daher bitten wir Sie um Verständnis, dass es im Einzelfall vorkommen kann, dass wir einen Auftrag nicht durchführen können.
Zusatz Hinweis:
In unserem Unternehmen sind alle Mitarbeiter vollständig geimpft und geboostert!
Elektroniker für Energie- und Gebäudetechnik (m/w)
Elektroniker für Energie- und Sicherheitstechnik (m/w)
Wir bilden auch aus:
Elektroniker für Energie- und Gebäudetechnik (m/w)
Unser Unternehmen hat noch einige
Stellen in Vollzeit zu besetzen. Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, direkt mit Herrn Marco Neumann, über offene Stellenangebote zu sprechen. Nutzen Sie die Gelegenheit, das Unternehmen kennenzulernen.
Gerne laden wir Sie zu einem persönlichen Einzelgespräch ein.
Bereits 2004 bis ca. 2011 gab es einen Ansturm auf
PV- Anlagen (Photovoltaikanlagen) .
Die Förderung und Ertrag mit einer PV- Anlage war interessant und hatte sich für viele Bauherren gelohnt.
Ab 2008- 2012 wurde der Ertrag (EURO)/kWh stark reduziert. Es lohnte sich nicht mehr in Solaranlagen zu investieren. Die Zahlen der neu errichteten PV- Anlagen war ab 2013 rückläufig. Langezeit war es für Bauherren nicht mehr lukrative sich mit dem Thema
PV- Anlagen auseinander zu setzen.
Das änderte sich Ende 2021 Anfang 2022.
Die Nachfrage nach erneuerbaren Energien stieg und der Bedarf ist bis heute immer noch vorhanden.
Die Solarmodule sind Leistungsstärker und effizienter geworden. Es lohnt sich wieder, über die Anschaffung einer PV- Anlage Gedanken zumachen.
Die neue Fassung der Normen
DIN VDE 0100-443 und 534
geben die neuen Vorgaben und den
Anwendungsbereich an.
Seit Oktober 2016 gelten die neuen Normen der
DIN VDE 0100-443 und 534: 2016-10
Nach der ablauf Übergangsfrist bis 14. Dezember 2018
tritt dies Norm verbindlich in Kraft.
Bisher galt die Vorschrift nur in:
In der aktualisierten Neufassung
kommt hinzu:
Dieses gilt nicht nur z.B. für Büros sondern auch für Wohnungen.
Die Norm gibt Überspannungskategorien vor, dass heist, Betriebsmittel die in den Gebäuden verwendet werden und der Kategorie I und II entsprechen. Muss ein Überspannungsschutz vorgesehen werden.
Überspannungskategorie I:
Betriebsmittel mit einem Bemessungsstoßspannnung
von 1,5KV
Überspannungskategorie II:
Betriebsmittel mit einem Bemessungsstoßspannnung
von 2,5KV